Die Verankerungen müssen in einem Grundmaterial mit geeigneten Eigenschaften installiert werden, um die Lasten korrekt zu übertragen.
Die Dicke des Grundmaterials ist einer der Aspekte, die bei der Auswahl der für jede Anwendung am besten geeigneten Verankerung zu berücksichtigen sind.
Bei der Auswahl der Verankerung können folgende Fälle auftreten:
Dicke des Grundmaterials ≥ 100 mm
Für diese Anwendung können alle zugelassenen Verankerungen aus dem Index-Katalog verwendet werden.
Dabei sind die Abmessungen der ausgewählten Verankerung zu berücksichtigen, da große Verankerungen eine Betondicke von mehr als 100 mm erfordern können.
Dicke des Grundmaterials ≥ 80 mm
Für diese Anwendung stehen verschiedene zugelassene Anker zur Verfügung:
- Keilanker MTP-X M8; ETA 12/0397
- Einschlaganker ANCU+, ETA 24/1214
- Einschlaganker kurz HEHC; ETA 14/0068
- Einschlaganker NA; ETA 24/0011
- Betonschraube TH/TFE in den Größen #5 und #6, ETA 20/0494
- Betonschraube SFT; ETA 25/0078.
Dicke des Grundmaterials < 80 mm
In diesem Fall wird empfohlen, Tests am Grundmaterial durchzuführen, um die Festigkeitswerte der Verankerung zu ermitteln und sicherzustellen, dass das Grundmaterial, in dem die Verankerungen installiert werden sollen, den erforderlichen Belastungen standhält, ohne dass es zu irgendwelchen Fehlern kommt. Dabei muss die Festigkeit des Grundmaterials gegenüber Biegebelastungen berücksichtigt werden, die durch die von den Verankerungen übertragenen Lasten entstehen.
Hohlkörperplatten mit reduzierter Dicke des Hohlkörperbodens
Für Hohlkörperplatten können die folgenden Reihen zugelassener Verankerungen verwendet werden:
- HC: ein für diese Anwendung spezifischer Anker. Mindestdicke des Hohlkörperbodens: 25 mm. ETE 15/0912

- Einschlaganker kurz HEHC. Mindestdicke des Hohlkörperbodens: 35 mm. ETE 14/0068.

- Betonschraube TH oder TF. Mindestdicke des Hohlkörperbodens: 25 mm. ETE 20/0494.

In allen Fällen muss ein Mindestabstand von 50 mm zwischen Anker und Spannseil eingehalten werden.
Letzte Überarbeitung: FAQ55 rev0