Die CE-Kennzeichnung ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt die EU-weiten Anforderungen erfüllt, die dem Hersteller obliegen, und dass das betreffende Produkt den EU-Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnung entspricht.
Im Wesentlichen handelt es sich um technische und sicherheitstechnische Anforderungen, die für Bauprodukte gelten, die fest installiert werden. Das CE-Zeichen ist demzufolge kein Qualitätssiegel. Mit der CE-Kennzeichnung garantiert der Hersteller lediglich die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und die Einhaltung der europäischen Norm für das betreffende Produkt.
Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten mit CE-Kennzeichnung nicht einschränken, es sei denn, das betreffende Produkt ist nachweislich nicht konform.
Bei Dübeln und Befestigungselementen ist die CE-Kennzeichnung mit der Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO 305/2011/EU) verbunden. Diese Verordnung sieht vor, dass die CE-Kennzeichnung für Produkte vorgeschrieben ist, die unter das Dach einer harmonisierten europäischen Norm fallen. Andererseits muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung auch dann anbringen, wenn es keine harmonisierte europäische Norm gibt, das Produkt aber durch eine Europäische Technische Bewertung (ETA – European Technical Approval) gemäß einem Europäischen Bewertungsdokument (EAD – European Assessment Document) abgedeckt ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Europäische Technische Bewertung (ETA) FREIWILLIG ist.
Es folgt eine Reihe wichtiger Definitionen der EU-BauPVO:
Mit der CE-Kennzeichnung gehen für den Hersteller wichtige Verpflichtungen einher, von denen die folgenden hervorzuheben sind:
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