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Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produkte vorgeschrieben, für deren Verwendungszweck harmonisierte europäische Normen gelten.
Europäische Normen sind beispielsweise EN- oder ISO-Normen, die von einer der europäischen Normungsorganisationen im Auftrag der Europäischen Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten verfasst und verabschiedet wurden. Diese harmonisierten Normen machen rund 20 % der europäischen Normen aus. Sie dienen dem Nachweis, dass die Produkte oder Anwendungen den Grundanforderungen für Bauwerke der einschlägigen europäischen Gesetzgebung entsprechen.
Für Produkte, für die es keine harmonisierten europäischen Normen gibt oder für die diese harmonisierten Normen nicht alle erwarteten Vorteile abdecken, kann die CE-Kennzeichnung freiwillig über die Europäischen Bewertungsdokumente (EAD) erfolgen, die von der Europäischen Organisation der zugelassenen Stellen (EOTA) erarbeitet werden.
Der Hersteller ist allein für die Erklärung der Konformität mit allen Vorschriften zuständig. Um die CE-Kennzeichnung am Produkt anzubringen, benötigt er keine Genehmigung, muss aber im Vorfeld:
Sobald das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt, muss er den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage alle einschlägigen Unterlagen und Belege zur CE-Kennzeichnung zur Verfügung stellen.
Alle CE zertifizierten Produkte müssen auf dem Produkt selbst oder ggf. auf dessen Verpackung mit einem Erkennungsmerkmal versehen sein, das dies akkreditiert. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und unzerstörbar angebracht sein. Ebenso müssen der Name und die vollständige Anschrift des Herstellers, der eindeutige Kenncode des Produkts, die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung erstmals angebracht wurde, die Nummer der Leistungserklärung und die Webseite, von der aus man darauf zugreifen kann, die Kennnummer der benannten Stelle, falls zutreffend, die Nummer der entsprechenden harmonisierten technischen Spezifikation und deren Verwendungszweck angegeben werden.
Bei INDEX® geben wir dies auf der Verpackung jedes CE-zertifizierten Produkts wie folgt an.
Für die CE-Kennzeichnung, die aus den Anfangsbuchstaben „CE“ besteht, müssen beide Buchstaben dieselbe Höhe (mindestens 5 mm, sofern in den entsprechenden Produktvorschriften nicht anders angegeben) aufweisen.
Auch bei Vergrößerung oder Verkleinerung der CE-Kennzeichnung auf Ihrem Produkt sind die Proportionen der Buchstaben einzuhalten. Die CE-Kennzeichnung kann verschieden gestaltet sein (zum Beispiel farblich, in fester Form/als Prägung), solange sie sichtbar bleibt.
Wenn die CE-Kennzeichnung nicht am Produkt selbst angebracht werden kann, ist auch eine Kennzeichnung der Verpackung oder der Begleitdokumentation zulässig. Unterliegt das Produkt mehreren EU-Richtlinien/Verordnungen, denen zufolge eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, muss in der Begleitdokumentation angegeben werden, dass das Produkt allen geltenden EU-Richtlinien/Verordnungen entspricht.
In den letzten Jahren tauchte ein dem „CE“-Symbol sehr ähnliches Symbol auf.
Obwohl sie fast identisch aussehen, bedeutet dieses Symbol „China Export“ (Produkt hergestellt in China) und in diesem Fall ist der Hersteller nicht einmal dazu verpflichtet, die europäischen Vorschriften einzuhalten.
Das Symbol „China Export“ verbindet beide Buchstaben und verringert den Abstand zwischen ihnen im Symbol „Europäische Gemeinschaft“.
Im Anschluss kann man den Unterschied zwischen den beiden Symbolen sehen.
Sie unterscheiden sich nicht nur in der Bedeutung. Sichtbar kann man beide Zeichen nur sehr subtil unterscheiden, da der Unterschied nur in den Dimensionen und Proportionen zwischen C und E besteht.
Die Buchstaben haben die gleiche Form, aber der Abstand zwischen ihnen ist unterschiedlich.
Die Buchstaben der gesetzlichen CE-Kennzeichnung werden aus zwei Kreisen gebildet und der Abstand zwischen C und E muss mindestens halb so breit wie C sein. Der Abstand zwischen den Buchstaben ist standardmäßig festgelegt und die Trennung zwischen ihnen ist größer. Die Buchstaben dürfen außerdem nicht kleiner als 5 mm sein und müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Beim „China Export“-Zeichen wird dieser Abstand zwischen den beiden Buchstaben, die viel näher beieinander liegen, nicht eingehalten.
Eine andere Möglichkeit zwischen den beiden Zeichen zu unterscheiden, besteht darin, dass dem europäischen Zeichen die Leistungserklärung beigefügt sein muss, die Begleitdokumentation zum Produkt, die separat oder irgendwo in der Bedienungsanleitung enthalten ist. Diese Erklärung muss Angaben enthalten, die in der Bauproduktenverordnung vorgeschrieben sind:
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